„Eure Nahrungsmittel sollen eure Heilmittel sein“ -Hippokrates
Die Allgemeine Geschäftsbedingungnen (AGB) | Überblick & Details
§1 Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für die Beratungsleistungen durch die Ernährungsberaterin Christine Michelberger. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Klient/die Klientin diese als verbindlich für die vertragliche Beziehung an.
§2 Vertragsabschluss
Anmeldungen für Beratung, Kurse oder Trainings müssen per E-Mail, über das Kontakt-Formular, telefonisch oder per online Buchung über die Webseite erfolgen. Durch die Zusendung einer verbindlichen Bestätigung durch Christine Michelberger werden diese rechtswirksam. Dies beinhaltet die schriftliche Terminzusage. Das Vertragsverhältnis zwischen der Beraterin und der zu beratenden Person tritt hiernach in Kraft.
Der Vertragsabschluss bei (online) Vorträgen, Kursen oder Workshops kommt durch die schriftliche Anmeldung und die dadurch entstehenden Kosten zustande.
Alle Ausnahmen bedürfen gesonderter Absprachen.
§3 Beratungsleistung / Leistungsumfang
Die Beratungsleistung wird von einer Ernährungsberaterin erbracht. Die vermittelten Informationen sind keine medizinischen Anweisungen und ersetzen daher keine medizinische Diagnose, Beratung oder Behandlung durch einen Arzt oder Heilpraktiker.
Die Beratungsleistung wird freiwillig in Anspruch genommen.
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (die Ernährungsberatung) und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und auftretende Fragen bearbeitet wurden.
Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden.
Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische (Folge-) Schäden übernommen, sofern diese nach einer Beratung durch Christine Michelberger auftreten.
Die zu beratende Person verpflichtet sich, alle Angaben (Angaben zur Person und den Gesundheitszustand betreffend) wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
Der Klient/die Klientin verpflichtet sich, die Ernährungsberaterin über körperliche Beeinträchtigungen, Erkrankungen und gesundheitliche Probleme vorab zu informieren.
Sofern körperliche Aktivitäten empfohlen werden, sind diese durch den Klienten/ die Klientin in eigener Verantwortung durchzuführen.
§4 Schweigepflicht & Datenschutz
Die Ernährungsberaterin unterliegt der Schweigepflicht. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus.
Eine Entbindung der Schweigepflicht gegenüber Dritten (Ärzte, andere) muss durch den Klienten/die Klientin schriftlich genehmigt werden.
Die Beraterin weist darauf hin, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstandenen Daten zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden. (Siehe Datenschutzerklärung von Christine Michelberger Ernährungsberatung)
§5 Zahlungsbedingungen & Preisgestaltung
Zahlungsbedingungen:
Die beauftragten Leistungen werden direkt über die Homepage der Beraterin gebucht und umgehend online bezahlt. Bei schriftlichen Vereinbarungen wird eine Rechnung separat verschickt. Die Rechnungsstellung erfolgt über den gesamten Betrag. Die Rechnung muss vorab bezahlt werden.
Sollte ein Kunde die vereinbarte und von ihm im Vorfeld überwiesene Leistung nur teilweise oder gar nicht in Anspruch nehmen wollen und bricht die Ernährungsberatung ab, so wird der bereits überwiesene Betrag nicht rückerstattet.
Ratenzahlung ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich.
Für andere Angebote (Kurse, Workshops, Seminare) gilt: Die Zahlung des Entgelts für die bestellte Leistung ist in vereinbarter Höhe umgehend nach Übermittlung der Anmeldedaten und spätestens 14 Tage vor dem ersten vereinbarten Termin fällig. Anspruch auf die Leistung besteht erst mit Eingang der Zahlung auf dem Konto.
Preisgestaltung:
Die im Angebot von Christine Michelberger Ernährungsberatung vereinbarten Preise sind verbindlich. Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung kann von diesen nicht abgewichen werden.
Bei allen Zahlungen sind als Zuordnungsmerkmale die von der Beraterin vergebene Kundennummer, Rechnungsnummer sowie der vollständige Name anzugeben. Hieraus entstehende Risiken sowie Kosten infolge fehlender Zuordnungsmerkmale trägt der Auftragnehmer.
Die Beratung wird in unterschiedlichen Paketen angeboten. Die Pakete sind ab Kauf nur begrenzt im jeweils angegebenen Zeitraum gültig. Das Pakete „Ganzheitliche Ernährungsberatung“ muss innerhalb von 6 Monaten wahrgenommen werden. Danach verfällt der Anspruch auf die Beratungsleistung. Einzeltermine „Fokus“ oder „Atemberatung“ müssen innerhalb von 3 Monaten wahrgenommen werden.
Kosten für gebuchte Termine werden weder anteilig, noch voll erstattet, insofern die Termine nicht im vereinbarten Zeitraum genommen wurden.
§6 Terminabsagen und Rücktritt vom Vertrag
Reservierte Termine sind verbindlich. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist dieser spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Bei späteren Absagen wird ein Ausfallhonor von 50€ fällig. Ausgenommen hiervon sind Terminabsagen aufgrund einer nachgewiesenen, akuten Erkrankung.
Bei einem Nichterscheinen ohne Absage werden 100% des Honorars fällig.
Die Ernährungsberaterin behält sich das Recht vor, Termine aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Krankheit) abzusagen bzw. zu verschieben.
Bei Gruppenveranstaltungen behält sich die die Ernährungsberaterin das Recht vor, diese bei zu geringer Anmeldungszahl abzusagen bzw. zu verschieben. Im Falle eines Ausfalls wird den bereits angemeldeten Teilnehmern der bereits überwiesene Beitrag vollständig erstattet. Sollte die Durchführung einer Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, plötzliche Erkrankung des Veranstalters etc.) unmöglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Termine kurzfristig zu verschieben.
§7 Schutz des Eigentums
Der zu Beratende verpflichten sich, die im Rahmen der Ernährungsberatung ausgearbeiteten Informationsmaterialien, Berichte, Analysen, Rezepte und sonstigen Unterlagen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Klient/die Klientin erhält das ausschließliche und uneingeschränkte, aber nicht übertragbare, Nutzungsrecht an allen Dokumenten und verpflichtet sich, diese ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.
§8 Gewährleistung
Die Ernährungsberaterin ist bemüht, alle vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Grundsätze zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Individuelle Abweichungen im Interesse und zum Wohle des Patienten sind jedoch möglich. Art und Umfang der Beratungen können ebenso individuell variieren.
Die Ernährungsberaterin übernimmt keine Gewährleistung für den Inhalt der Empfehlungen. Der Erfolg der Dienstleistung liegt zum größten Teil außerhalb des Einflussbereiches der Beraterin und hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit und Motivation der zu beratenden Person ab. Der Erfolg kann daher nicht garantiert werden.
Die erbrachten Leistungen sind Hilfe zur Selbsthilfe. Auch mit größter Sorgfalt kann keine Gewähr für die Richtigkeit und die Vollständigkeit übernommen werden.
§9 Haftungsausschluss
Eine Haftung für den Erfolg oder Misserfolg der erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen. Eine Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem falschen Gebrauch der vermittelten oder ausgehändigten Informationen ergeben, ist ebenfalls ausgeschlossen. Eine Haftung ist für vertragliche Pflichtverletzungen der Beraterin sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Arbeitnehmers, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
§10 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§11 Schlichtungsklausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren durchzuführen, mit dem Ziel, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte einer dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.
©Christine Michelberger, Stand 15.5.2023